Welche Zumutungen müssen sich die Bürger Bad Nauheims, insbes. die Bewohner des sogen. Grießbreiviertels eigentlich noch von ihrem Bürgermeister und seinem obersten Chef der Stadtentwicklung, Jürgen Patscha, der sich ansonsten willkürlich und subjektiv in jedes Detail einmischt, bieten lassen?
Da kommen zwei Goldgräber auf die irre Idee, auf einem für ein 8-geschossiges Hochhaus absolut ungeeignetem Grundstück ein ebensolches zu errichten, um dort 19 Luxuswohnungen unterzubringen.
Der Eine verdient sich eine goldene Nase, indem er sein bisher nur teilweise bebautes Grundstück verscherbelt, der Andere erwartet sich einen Goldregen, indem er die Luxuswohnungen zu Quadratmeterpreisen von bis zu über 6.000 Euro an entsprechend gut betuchte Immobilienerwerber verkauft: Bad Nauheim als Eldorado für Immobilienspekulanten!
Und die Amtsträger im Kreisbauamt, Rathaus, Unterer Naturschutzbehörde sind dabei stillschweigende Begleiter!
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass die beteiligten „Macher“ im Rathaus ihren Informationsstand bewusst vor den Politikern verborgen und das Projekt im Hinterzimmer klammheimlich durchgewunken haben. Vielleicht fürchteten die Herren Kreß und Patscha, dass die Stadtpolitiker auch bei diesem Bauvorhaben ihre seit einiger Zeit so vollmundig verkündete Bedingung einfordern würden, kein Bauprojekt mehr zu genehmigen, bei dem der Investor sich nicht verpflichtet, 15% der Wohnfläche für Bezahlbares Wohnen zur Verfügung zu stellen. Damit wurden ja bereits erfolgreich die Wohnbauprojekte am Bahnhof und am Taubenbaum verhindert. Angesichts dieser Gefahr verschweigt man doch lieber gleich die Pläne, um dieses Bauvorhaben nicht auch noch in einer lästigen öffentlichen Diskussion rechtfertigen zu müssen.
So stehen dann sowohl Stadtverordnete als auch Bürger rat- und fassungslos vor dieser Baugrube und fragen sich, wie da wohl ein (für die Bad Nauheimer Skyline so ausgesprochen typisches) Hochhaus hinein passen soll.
Dem Anwohner Klaus Nikolai ist vollständig zuzustimmen, wenn er insbes. das Stadtbild, die Parksituation, die Baumfällungen und die durch die Baustelle gegebenen Belastungen moniert (s. WZ vom 23. Mai). Auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen und eines B-Plans „von Anno dazumal“ wird dort ein Hochhaus errichtet, wobei auf der äußerst begrenzten Fläche die baurechtlichen Vorschriften für Mindestabstände, Feuerschutz- und Sicherheitsbestimmungen, Stellplatzvorschriften etc. bis auf den letzten Millimeter ausgereizt werden.